Aktuelles / News
2023
für Bürger-Solaranlagen
Sollten wir für die Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, werden wir zur Finanzierung der Photovoltaikanlagen neue Mitglieder aufnehmen.
2022
"Windenergie in Bürgerhand"
Aktueller Vortrag zur Bürger-Windenergie
Die Energie Nordschaumburg GmbH startet zum 01. April 2022 ihre Vertriebsaktivitäten.
Als Mitgesellschafter stellt die BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg eG den Windstrom als Regionalstrom zur Verfügung. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in unserer Region erzeugt wird – eben vom Windrad nebenan. Gesellschafter sind die Samtgemeinde Nenndorf, die Samtgemeinde Sachsenhagen, die Stadtwerke Wunstorf als Vertriebspartner und wir.
Alle BEnGSHG-Mitglieder haben die Möglichkeit Kunde zu werden.
2021
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Hauptsacheverfahren im Urteil vom 28.10.2021 die Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb der 4 WEAs abgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, die Genehmigung verstosse für Rotmilan, Mäusebussard, Feldlerche und verschiedene Fledermausarten gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot aus §44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
2020
Windräder wieder in Betrieb,
Verwaltungsgericht erteilt Genehmigung
Am 28.08.2020 hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.12.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2017, der Nachtragsgenehmigung vom 28.05.2018, der Änderungsgenehmigung vom 25.07.2018 und des Ergänzungsbescheids vom 17.04.2020 wiederhergestellt. Das heißt:
Die WEAs dürfen ab sofort wieder - unter gewissen Artenschutzauflagen - in Betrieb gehen.
Ergänzungsbescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurde erteilt,
die Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus
Seit dem 17.04.2020 liegt uns der Ergänzungsbescheid zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom Landkreis Schaumburg als Genehmigungsbehörde vor. Als Betreiber der WEA haben wir daraufhin einen Abänderungsantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, um ein baldiges Ende der Stillstandszeiten erwirken zu können. Erst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts führt zur Wiederinbetriebnahme.
2019
UVP mit Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt
Von der behördlichen Feststellung einer Pflicht zur Durchführung einer UVP am 01.07.2019 über die Bearbeitung mit anschließender Auslegung, dem folgenden Erörterungstermin am 13.02.2020 bis zum Erlass des Ergänzungsbescheids hat es 9 ½ Monate gedauert, um den 130 Seiten umfassenden Ergänzungsbescheid zu erstellen.
Bekanntmachung des Landkreises Schaumburg
Mit Beschluss vom 25.06.2019 hat das Nieders. Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass für das erneute Genehmigungsverfahren die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung besteht.
Unser nächstes Projekt ist am Start
Die 3. Bürgersolaranlage der BEnGSHG wurde am 21.10.2019 offiziell eingeweiht.
Trotz des zeitlichen und finanziellen Aufwandes für die nachzuholende UVP, haben wir
ein weiteres Projekt auf dem Dach des Gymnasiums Bad Nenndorf umgesetzt.
Damit setzen wir mit unseren 200 Mitgliedern ein Zeichen, dass wir unserem Ziel - der Energiewende - verpflichtet bleiben. Wir stehen für eine nachhaltigere, klima- und umweltfreundlichere Versorgung mit Energiedienstleistungen und für den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Region.
Beschwerde gg.VG Beschluss wird vom OVG zurückgewiesen
Das Nieders. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 25.06.2019 die Beschwerde des Landkreises gg. den Beschluss des VG Hannover zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die WEA zurückgewiesen.
Das Ergebnis der - fortgeschriebenen - Vorprüfung sei weiterhin nicht nachvollziehbar.
Erst wenn vom Gericht feststellt worden ist, dass der ursprüngliche Mangel durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geheilt ist bzw. die ursprünglichen Bedenken nicht mehr bestehen, müsste dann ggf. (erneut) ein Antrag nach §80 Abs.5 VwGO gestellt werden und erst in dessen Rahmen würde u.a. auch geprüft, ob die behauptete Fehlerheilung tatsächlich eingetreten ist.
Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar und führt nun dazu, dass eine UVP nachgeholt werden muss. Während dieser Zeit stehen die WEA erneut still.
VG Hannover hat erneut entschieden
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat am 28.02.2019 erneut entschieden, dass der Landkreis es im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen hat, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Trotz der veränderten Sach- und Rechtslage bei der erneuten Prüfung ist das VG bei seinem Standpunkt geblieben und fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung und für diesen Zeitraum eine Stilllegung der WEA, siehe Artikel unter der Rubrik PRESSE.
Der Artikel erweckt allerdings den Eindruck, dass die gesetzlich geforderten Maßnahmen nicht korrekt durchgeführt wurden. Dem widersprechen wir in aller Schärfe!
Der Landkreis hatte im Rahmen der Fortführung der Vorprüfung am 24.07.2018 festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeits(VOLL)prüfung nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung §7 nicht erforderlich ist. Alle gesetzlichen Anforderungen und Auflagen wurden vollumfänglich abgearbeitet.
2018
OVG Lüneburg hat entschieden
Seit dem Stillstand der Windenergieanlagen am 04.07.2018 sind die divergierenden Ansichten der Beteiligten dem OVG zur Entscheidungsfindung dargelegt worden.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat über die Frage der Zurückweisung des Beschlusses des VG Hannover am 17.10.2018 entschieden. Danach ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27.06.2018 aufgrund eines Verfahrensfehlers für unwirksam erklärt worden. - Das Verfahren wurde an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die BEnGSHG hätte in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren als Beigeladene mit einbezogen werden müssen. Das VG Hannover muss die Sachverhalte nun neu bewerten. Ein weiterer Vortrag zur Sache scheint damit angezeigt zu sein.
Damit können die Windenergieanlagen wieder in Betrieb genommen werden.
Windräder: Landkreis legt Beschwerde ein
Das Verwaltungsgericht Hannover sieht die Baugenehmigung von vier Windrädern in Beckedorf und Riepen als zu Unrecht erteilt an. Der Landkreis sieht kein Fehlverhalten und legt Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Siehe Presseartikel unter Rubrik PRESSE
Unser Windrad hat seit Mai '18 ein Namensschild
Unser nächstes Photovoltaik-Projekt ist seit April '18 in Betrieb.
Unsere 2. Bürger-Solaranlage, auf dem Dach der BBS Stadthagen
Unser Windrad steht !
Die Windenergieanlagen wurden Ende 2017 fertiggestellt und liefern seitdem Strom.
weitere zurückliegende Aktivitäten im ARCHIV =>