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Informationen zur Mitgliedschaft

Mitglied werden ist denkbar einfach:


Schon mit 1000 € können Sie der Genossenschaft beitreten und in den Ausbau der Erneuerbaren Energien vor Ort investieren. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, auch Vereine, Verbände, Städte und Gemeinden in Schaumburg.

 

Die Satzung regelt das Prozedere:

 

Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende formgerechte Beitrittserklärung und Zulassung durch den Vorstand.

 

Ein Mitglied muss sich mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligen. Der Geschäftsanteil ist nach Zulassung durch den Vorstand sofort einzuzahlen. Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu unterrichten.

 

Schaumburg

Zugelassen werden können nur Mitglieder, die ihren Geschäfts- oder Wohnsitz im Landkreis Schaumburg haben oder deren Mitgliedschaft im besonderen Interesse der Genossenschaft liegt.

 

Mitglieder mit Wohnsitz im direkten räumlichen Umfeld zu neuen Projektanlagen sind bei der Zuteilung von Ge​​​​​​​schäftsanteilen zu bevorzugen. Neu-Mitglieder sind mit ihrem ersten Geschäftsanteil dabei.​​​​​​​

 

Um Projektfinanzierungen zu sichern sind Aufstockungen der Geschäftsanteile bei voller Einzahlung möglich. Die Zuteilung erfolgt im Übrigen nach chronologischer Reihenfolge auf der Warteliste.​​​​​​​

 

Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.

 

Die Satzung der Genossenschaft sieht eine Kündigungsfrist von mehr als einem Jahr vor.

 

 

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte als Genossenschaftsmitglied

 

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Das Ziel dieser neuen europaweiten DSGVO ist der Schutz von personenbezogenen Daten natürlicher Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Personenbezogene Daten sind laut Definition all jene Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das können zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Geburtsdatum, etc. von Ihnen oder anderen natürlichen Personen sein.

Detaillierte Informationen finden Sie unter DATENSCHUTZ am unteren Ende jeder BEnGSHG-Homepageseite oder unter „Datenschutzhinweise für Mitglieder“ unter der Rubrik   MITGLIED => Beitrittsunterlagen.

Diese enthält wichtige Informationen, wie und warum wir persönliche Daten verarbeiten, mit wem wir diese teilen und welche speziellen Rechte einzelne Personen haben (einschließlich Widerspruchsrecht).

 

 

Infos und Formulare zur Mitgliedschaft bei der BEnGSHG      weiter >